zu schnell - zu dicht - zu rot - zu blau
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich Sie schnell und kompetent
Ihre Beratung ist bei mir Chefsache!
Mit Hilfe meiner Qualifikation und meines Engagements, sowie modernster Bürotechnik biete ich meinen Mandanten einen umfassenden Service. Ich verspreche Ihnen: Auf jede Anfrage erhalten Sie innerhalb eines Arbeitstages eine Antwort. Ist dies nicht möglich, werde ich Ihnen zumindest den Termin nennen, zu dem Sie die Antwort erhalten.
Ich will, dass Sie Ihr Recht bekommen!
Wer eine hohe Buße und Fahrverbot oder Führerscheinentzug verhindern will, sollte umgehend einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einschalten. In vielen Fällen kann ein Verkehrsanwalt eine bevorstehende Strafe reduzieren und ein Fahrverbot oder sogar Punkte in Flensburg verhindern. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich Sie schnell und kompetent in diesen Fällen. Kontaktieren Sie mich hier:
Rote Ampel überfahren - Wann lohnt sich ein Einspruch?
Zwar stehen die Chancen eines erfolgreichen Einspruchs gegen ein Bußgeldbescheid nicht hoch, aber angesichts der erheblichen Strafen kann sich ein Einspruch dennoch lohnen. Wo sich überall Fehler bei der Messung einschleichen können? Lassen Sie sich beraten!
Muss jeder Fahrer, der mit Alkohol im Blut erwischt wird, seinen Führerschein für ein Jahr abgeben?
Richtig ist, dass ein alkoholisierter Autofahrer den Führerschein verlieren kann – unter Umständen auch für ein Jahr. Beim Strafmaß kommt es zunächst auf den Alkoholgehalt im Blut an: Wer 1,1 Promille hat, ist absolut fahrunfähig und begeht eine Straftat, wenn er sich trotzdem hinter das Steuer setzt. Das Gericht entscheidet von Fall zu Fall, ob der Betroffene seine Fahrerlaubnis ganz oder begrenzt für bis zu zwölf Monate abgeben muss. Ab 0,5 Promille liegt zumindest ein Bußgeldtatbestand vor, der in der Regel zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten führt. Aber auch schon ab 0,3 Promille kann man den Führerschein verlieren, wenn eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegt.
Am besten gleich auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen, anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken. Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn ein Verkehrsanwalt beurteilt kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen. Sie schätzen realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrer Versicherung durchsetzen können. Die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
- Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
- Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
- Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
- Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Sie schildern mir die Unfalldaten entweder telefonisch
06152 9838138
oder rund um die Uhr über meinen
Ich setze mich mit Ihnen in Verbindung, melde den Schaden bei der Versicherung und hole den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Matthias Wolf - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mainzer Str. 2 - 64572 Büttelborn - Tel. 06152 9838138 - Email: info@mw-kanzlei.de
Büttelborn - Groß-Gerau - Weiterstadt - Griesheim - Trebur - Darmstadt liegen in der Nähe und gehören zum Einzugsgebiet der Kanzlei
Credits:
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